Autofahren mit RollstuhlKfz Rützler in Frastanz bei Feldkirch

Trotz Rollstuhl selbst fahren

Ob Sie gehbehindert sind, querschnittsgelähmt oder nach einem Schlaganfall teilweise gelähmt - wir sind darauf spezialisiert, ein Fahrzeug so umzubauen, dass Sie es selbst bedienen können und dadurch unabhängig und mobil bleiben. Dabei wird das Auto − ganz speziell auf Sie zugeschnitten − umgerüstet. Natürlich ist das nicht bei jedem Pkw möglich, da genügend Platz vorhanden sein muss, den zum Beispiel ein Kleinwagen nicht bieten kann. Aber es gibt eine ganze Reihe von Fahrzeugen wie Kleinbusse, Vans oder den VW Caddy, die sich für die Umbauten anbieten.

Genehmigungen, auch für den Rollstuhl

Natürlich steht Ihre Sicherheit an erster Stelle. Sowohl Sie selbst als auch Ihr Rollstuhl müssen bei einem Unfall oder einer Vollbremsung geschützt sein. Daher werden nicht nur unsere Umbauten vom TÜV kontrolliert, das gilt ebenso für den Rollstuhl. Für viele Rollstühle ist keine zusätzliche Genehmigung nötig, aber für zahlreiche Modelle muss vom TÜV überprüft werden, ob unsere Haltevorrichtungen und der Rollstuhl zusammenpassen und den Bestimmungen genügen.

KFZ Rützler in Frastanz bei Feldkirch fürs Autofahren mit Rollstuhl

Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen - rufen Sie uns an unter +43 650 5342361 oder verwenden Sie das Kontaktformular.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.